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Visarechtliche Hinweise für Bewohner der Krym
Für Visaanträge von Bewohnern der Krym ist die Deutsche Botschaft Kyjiw zuständig
Für Visaanträge von Bewohnern der Krim ist die Deutsche Botschaft Kyjiw zuständig.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Antragsteller einen ukrainischen Reisepass vorlegen, oder ob sie über einen Reisepass verfügen, der von einem dritten Staat rechtswirksam ausgestellt wurde, sofern der Wohnsitz des Antragstellers auf der Krim liegt.
Rechtliche Würdigungen zur Gültigkeit von Visa infolge von Pass-Änderungen o.ä. nimmt die Visastelle der Deutsche Botschaft im konkreten Einzelfall vor.
Bitte beachten Sie, dass die Visumfreiheit (seit Mitte Juni 2017) sich auf ukrainische Staatsangehörige bezieht.
Ein Wohnsitz in der Ukraine, die auch die Krym umfasst, schafft allein keine Grundlage für die Visumfreiheit.
Dies gilt unabhängig von der Frage, wo sie ihren Wohnsitz haben.
Dies gilt auch für Bewohner der Krym: sie werden visumfrei reisen können, wenn sie einen biometrischen ukrainischen Reisepass besitzen.