- Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten. - Antragsformular
In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben. - 2 Fotos
2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen Unterschriebener Ausbildungsvertrag oder entsprechende Zusage (Original und 1 Kopie)
Original des Arbeitsvertrages oder Zusage für einen Ausbildungsplatz. Daraus sollten genaue Angaben über Art, Inhalt und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit, die Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Höhe der Vergütung hervorgehen. Sofern der Inhalt der Ausbildung aus dem Vertrag nicht hervorgeht, ist ein gesonderter Ausbildungsplan vorzulegen
Nachweis der Finanzierung (Original und 1 Kopie)
Der Lebensunterhalt gilt nur als gesichert, wenn Ihre monatliche Ausbildungsvergütung mindestens 939 € brutto (Stand: 2021) beträgt.
Sollte eine Ausbildungsvergütung in o.g. Höhe nicht vorliegen, so muss die Sicherung des Lebensunterhaltes für die gesamte Dauer der Ausbildung durch folgende weitere Nachweise belegt:
- förmliche Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz, in der sich eine dritte Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet (Ausländerbehörden in Deutschland halten dafür entsprechende Formulare bereit. Die Verpflichtungserklärung muss einen Hinweis auf den beabsichtigten Aufenthaltszweck und die -dauer enthalten und die finanzielle Leistungsfähigkeit muss „nachgewiesen“ sein. (Der Vermerk „glaubhaft gemacht“ ist für einen längerfristigen Aufenthalt nicht ausreichend.)
oder
Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland.
Sollte ein ausbildungsvorbereitender Sprachkurs beabsichtigt sein, muss auch für den Zeitraum des Sprachkurses die Finanzierung in der oben genannten Höhe nachgewiesen werden
Qualifikationsnachweise (Original und 1 Kopie der Unterlagen und Übersetzungen)
z.B. Diplome (mit Beiblatt), Zeugnisse, Arbeitsbuch mit notariell beglaubigter Übersetzung aller Unterlagen in die deutsche Sprache) Die in englischer Sprache ausgestellten Diplome müssen nicht in die deutsche Sprache übersetzt werden
Nachweis Sprachkenntnisse (Original und 1 Kopie)
Ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) sind grundsätzlich durch ein aktuelles Sprachzertifikat (nicht älter als 6 Monate) nach Ablegung einer ALTE-zertifizierten Sprachprüfung (z. B. Goethe Institut) nachzuweisen
oder
Bestätigung der Bildungseinrichtung, dass die Sprachkenntnisse bereits geprüft und als ausreichend erachtet wurden
oder
Anmeldung zu einem Sprachkurs zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung
Eine Ausnahme stellen Tätigkeiten im Pflegebereich dar: Hier sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 mit einem geeigneten Zertifikat (s.o.) nachzuweisen.
Lebenslauf (Original)
Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit.
Motivationsschreiben (1 Ausfertigung)
Selbst verfasste schriftliche Erklärung zur Motivation für die geplante Ausbildung. Bitte gehen Sie unter anderem auf folgende Fragen ein:
Welche Ausbildung möchten Sie in Deutschland absolvieren?
- Warum möchten Sie die Ausbildung in Deutschland absolvieren?
- Was sind Ihre Pläne nach Abschluss der Ausbildung?
- Wie, wo und wie lange lernen Sie schon Deutsch?
Ggf. Erklärung zur Alterssicherung (1 Ausfertigung)
Gilt nur für Antragsteller, die älter als 45 Jahre sind oder während der Ausbildung in Deutschland das 45. Lebensjahr vollenden werden. Erklärung über eine angemessene Altersversorgung in Deutschland kann auf der Webseite der Botschaft heruntergeladen werden
Minderjährige (Original und 1 Kopie von Unterlagen, Apostille und Übersetzungen)
Minderjährige benötigen zusätzlich:
- ihre Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung der Urkunde und der Apostille und
- eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern für die Ausreise und Ausbildung in Deutschland mit Apostille und Übersetzung der Erklärung und Apostille. In dieser muss auch ein volljähriger gesetzlicher Vertreter des Kindes in Deutschland benannt werden. Bitte Passkopie und ggf. Aufenthaltserlaubnis des gesetzlichen Vertreters vorlegen.
Ggf. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)
Dieser Nachweis muss erbracht werden, wenn aus dem Ausbildungsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird. In diesem Fall ist eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) erforderlich.
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.