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Information für ukrainische Staatsangehörige und visumpflichtige Drittstaatsangehörige, die ihren Aufenthaltstitel verloren haben

Artikel

Dies gilt für Personen, die:

  • Ihren deutschen Aufenthaltstitel (Plastikkarte) verloren haben
  • Oder nur ein internes deutsches Dokument besitzen, das ausschließlich zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt (z. B. Fiktionsbescheinigungen, Bescheinigung der Ausländerbehörde über eine Aufenthaltserlaubnis, Registrierungsunterlagen für vorübergehenden Schutz oder Asyl).
    Hinweis: Fiktionsbescheinigungen, sind hiervon ausgeschlossen, wenn Sie über einen abgelaufenen Aufenthaltstitel verfügen und diesen bei der Einreise mit vorlegen können.

️ Wichtig: Wenn Sie keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzen und nur ein oben genanntes Dokument haben, sollten Sie nicht aus Deutschland ausreisen. Da Ihnen die Rückkehr nach Deutschland dann meist verweigert wird.

Verlust der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

  1. Polizei kontaktieren: Erstatten Sie eine Verlustanzeige bei der örtlich zuständigen Polizei.
  2. Ausländerbehörde kontaktieren: Beantragen Sie dort eine neue Aufenthaltserlaubnis.

️ Achtung: Haben Sie den Verlust Ihres Aufenthaltstitels den Behörden gemeldet und diesen später wiedergefunden, verwenden Sie ihn bitte nicht mehr für Reisen. Das Dokument wurde bei Interpol als vermisst gemeldet und kann beim Versuch, eine Grenze zu überqueren, beschlagnahmt werden.

Verlust des Aufenthaltstitels in der Ukraine

  1. Ukrainische Polizei kontaktieren: Erstatten Sie eine Verlustanzeige bei der Nationalen Polizei der Ukraine.
    • Für die ukrainische polizeiliche Verlustanzeige ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche erforderlich.
  2. Benötigtes Dokument: Diese Verlustanzeige benötigen Sie für:
    • Die Beantragung eines Rückreisevisums bei der Botschaft
    • Die Beantragung eines neuen Aufenthaltstitels in Deutschland

Rückkehr nach Deutschland

Die Rückkehr nach Deutschland über andere Schengen-Länder (Rumänien, Ungarn, Slowakei oder Polen) ist nicht möglich, da interne deutsche Dokumente keine Einreisberechtigung in andere Schengen-Länder begründen.

Auch eine Einreise allein mit einem ukrainischen biometrischen Reisepass wird Ihnen voraussichtlich nicht gelingen, da Grenzbeamte anderer Länder Sie als Tourist/in betrachten könnten, der/die die zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen überschritten hat. Eine visumfreie Rückkehr wäre frühestens 90 Tage nach dem Tag der Ausreise aus dem Schengen-Raum möglich.

Die Einreise in andere Schengen-Staaten ist nur mit den Dokumenten möglich, die im sogenannten Anhang 22 des Handbuchs für Grenzschutzbeamte (Schengener Grenzkodex) aufgeführt sind. Dieser enthält eine Liste der in jedem Land ausgestellten Dokumente, die auch für das Hoheitsgebiet anderer Schengen-Staaten gültig sind.

🔗 Anhang 22 auf der Website der Europäischen Kommission – Unter dem Abschnitt „GERMANY“ finden Sie die Liste der deutschen Dokumente, die die Einreise in andere Schengen-Staaten ermöglichen.

Möglichkeiten für die Rückkehr nach Deutschland

Option 1: Rückreisevisum beantragen

Sollten Sie sich in der Ukraine aufhalten und unter den oben beschriebenen Umständen früher als 90 Tage nach Ihrer Ausreise aus dem Schengen-Raum nach Deutschland zurückkehren müssen, benötigen Sie ein Visum zur Wiedereinreise.

Da die Visastelle der deutschen Botschaft in der Ukraine aufgrund des Krieges geschlossen ist, ist es technisch nicht möglich, in der Ukraine ein deutsches Visum zu erhalten. Sie können daher einen Visum-Antrag nur in einem benachbarten Nicht-Schengen-Land stellen, z.B. in Moldawien.

📍 Kontakt: Deutsche Botschaft in Chișinău

Option 2: Direktflug aus Moldawien nach Deutschland

Alternativ können Sie versuchen, von Moldawien aus nach Deutschland zu fliegen, jedoch nur mit einem Direktflug nach Deutschland, sodass die Einreise in den Schengen-Raum erst in Deutschland erfolgt.

Empfehlung: Wenden Sie sich vorab schriftlich mit allen Ihnen vorliegenden Dokumenten aus Deutschland an die Bundespolizei am Ankunftsflughafen und bitten Sie um Genehmigung für eine visumfreie Einreise zum Zweck der Rückkehr nach Deutschland.

Die schriftliche Genehmigung der Polizei benötigen Sie möglicherweise beim Check-In/Boarding für den Flug sowie bei der Passkontrolle am Ankunftsflughafen.

📧 Die E-Mail-Adressen der Bundespolizeidienststellen finden Sie in der Regel im Internet, oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Website der Bundespolizei

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