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Ordnungsgemäße Nutzung des Vorvisums
Die Botschaft prüft gemäß Artikel 21 Absatz 4 Visakodex, ob Sie Ihr letztes Schengenvisum ordnungsgemäß genutzt haben. D.h.
- Dass Sie rechtzeitig vor Ablauf den Schengenraum verlassen haben,
- Bei Mehrjahresvisa, dass Sie nicht mehr als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengenraum geblieben sind,
- Dass Sie das Visum vorrangig für das Land genutzt haben, von dessen Botschaft das Visum erteilt worden ist.
Sollte aus den Stempeln im Pass nicht ersichtlich sein, dass Sie Ihr Visum für das ausstellende Land genutzt haben, dann halten Sie bei Antragstellung bitte Unterlagen bereit, die Ihren Aufenthalt in dem entsprechenden Land belegen können:
- Alte Flugtickets
- Hotelrechnungen etc.
Die Botschaft weist darauf hin, dass gemäß Artikel 32 Absatz 1a iv Visakodex das Visum zwingend abzulehnen ist, wenn der Aufenthalt überzogen wurde. Dies stellt zudem einen Straftatbestand gemäß § 95 AufenthG dar.