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Reisekrankenversicherung

Formular mit dem Aufdruck Krankenversicherung

Krankenversicherung, © Colourbox.de

Artikel

Ausreichender Krankenversicherungsschutz

Bitte beachten Sie, dass ein Schengenvisum nur dann erteilt werden kann, wenn ausreichender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird (Art. 15 Visakodex)

Eine Reisekrankenversicherung muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Reisekrankenversicherung (Einzel- oder Gruppenversicherung) kann vom Antragsteller im Wohnsitzland, sollte dies nicht möglich sein, ersatzweise in einem beliebigen anderen Land oder vom Gastgeber im Zielland abgeschlossen werden.
  • Kostendeckung für den Rücktransport im Krankheitsfall oder im Falle des Todes, die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder die Notaufnahme im Krankenhaus während seines Aufenthalts bzw. seiner Aufenthalte im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten.
  • Die Mindestdeckung im Schadensfall muss 30.000 EUR betragen und die Möglichkeit der Beitreibung der Forderungen aus dieser Versicherung muss gegeben sein, z.B. eine Geschäftsstelle des Versicherungsträgers in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Schweiz oder Liechtenstein.
  • Maximale Franchise 150 EUR.
  • Gültigkeit für das gesamte Gebiet der Mitgliedstaaten und für die gesamte geplante Aufenthalts- oder Durchreisedauer des Antragstellers.

Bei der Wahl eines Anbieters haben Sie freie Wahl. Es ist in Ihrem eigenen Interesse, mit einer renommierten zahlungsfähigen Versicherungsfirma einen Versicherungsvertrag abzuschließen.


Zusatzfrist von 15 Tagen in den Krankenversicherungen

Für die Beantragung eines Visums zur einfachen Einreise oder für Kurzaufenthalte während der Gültigkeit Ihres Visums zur mehrfachen Einreise (Jahres-/Mehrjahresvisums) schließen Sie bitte eine Krankenversicherung mit einer Zusatzfrist von 15 Tagen ab. Die Deutsche Botschaft Kyjiw erteilt in der Regel Schengenvisa mit der gemäß Art. 24 Abs. 1 Visakodex vorgesehener Zusatzfrist von 15 Tagen.

Beispiel:

Sie planen eine Reise vom 05.05.-15.05.2018 mit einer Einreise. Dann schließen Sie bitte eine Krankenversicherung über 11 Tage für den Zeitraum vom 05.05.2018 bis 30.05.2018 ab. Die Botschaft wird Ihnen ein Visum für 11 Tage, 1 Einreise mit einer Gültigkeit vom 05.05.2018 bis 30.05.2018 erteilen und Sie können flexibel Ihre Reise in diesem Zeitraum gestalten.

Krankenversicherungen bei Jahres-/Mehrjahresvisa

Für die Beantragung eines Visums zur mehrfachen Einreise, eines Jahres- oder Mehrjahresvisums genügt die Vorlage einer gültigen Reisekrankenversicherung nur für die erste Reise. Für jeden darauffolgenden Aufenthalt im Schengener Gebiet muss eine Krankenversicherung vom Antragsteller abgeschlossen werden. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen und bei der Grenzkontrolle vorzulegen.

Reisen zur medizinischen Behandlung

Im Fall einer Reise zum Zwecke der medizinischen Behandlung muss darüber hinaus die Übernahme der Kosten gesondert nachgewiesen werden.

Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen

Im Fall einer Reise zur Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen in Deutschland weisen Sie bitte Ihre Krankenversicherung ausdrücklich darauf hin, damit Sie auch für den Fall einer Sportverletzung adäquat versichert sind.

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