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Ausbildung, Praktikum, Hospitation, Ferienbeschäftigung

16.08.2023 - Artikel

Information und Merkblätter

Ausbildung und Praktikum

Betriebliche, qualifizierte Berufsausbildung, Praktikum im Rahmen einer Weiterbildung, Ausbildung etc. gelten als Erwerbstätigkeit. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland benötigen Ausländer immer ein Visum, auch wenn der Aufenthalt weniger als 90 Tage ist.

Sie können für eine schulische oder betriebliche Berufsausbildung nach Deutschland einreisen. Auch der Besuch eines ausbildungsvorbereitenden bzw. berufsbezogenen Sprachkurses ist möglich. Für die Aufnahme einer qualifizierten Ausbildung sind Deutschkenntnisse, die mindestens dem Niveau B1 entsprechen, nachzuweisen. Dies gilt nicht, wenn die erforderlichen Sprachkenntnisse durch einen vorbereitenden Sprachkurs erworben werden sollen oder durch die Bildungseinrichtung bestätigt wurden.

Neben der Ausbildung ist eine Beschäftigung bis zu zwanzig Stunden je Woche erlaubt.

Berufsausbildung
Berufsausbildung © colourbox

Erforderliche Unterlagen

Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.

Ausbildung

Zusätzlich für Antragsteller, die älter als 45 Jahre sind oder während der Ausbildung das 45. Lebensjahr vollenden werden:

Erklärung über eine angemessene Altersversorgung in Deutschland

Praktikum

Erforderliche Unterlagen:

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Praktikum

Praktikum mit ZAV Bescheinigung

Erforderliche Unterlagen:

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Praktikum mit ZAV Bescheinigung

Ferienbeschäftigung

Grundsätzlich können Studenten, die einen ukrainischen biometrischen Reisepass und eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) nach § 14 Abs. 2 BeschV besitzen, für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen innerhalb von 12 Monaten visumfrei zur Ferienarbeit nach Deutschland einreisen. In diesen Fällen fällt die Ferienarbeit unter die Nichtbeschäftigungsfiktion nach § 30 BeschV.

Liegt eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nicht vor oder ist die Dauer des geplanten Aufenthalts mehr als 90 Tage, ist ein nationales Visum zu beantragen.

Hospitation

Grundsätzlich gilt die Hospitation nicht als Beschäftigung im Sinne von § 7 SGB IV. Daher können ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Reisepass ohne Visum nach Deutschland einreisen und in Betrieben bis 90 Tage hospitieren.

Grundsätzlich dürfen Hospitanten keinerlei praktische Tätigkeiten ausüben. Die Hospitation ist allein durch das theoretische Sammeln von Kenntnissen und Erfahrungen gekennzeichnet.

Hospitation für Ärzte

Sind Sie ein Arzt und möchten in einem deutschen Krankenhaus hospitieren? Bitte beachten Sie, dass ärztliche Tätigkeiten im Rahmen von Hospitationen nicht wahrgenommen werden können. Die Ausübung ärztlicher Tätigkeiten (dazu zählen auch Routinetätigkeiten wie Blutabnahmen, Wundverschluss, Assistenz bei Operationen oder die Untersuchung von Patienten) ohne Berufserlaubnis bzw. Approbation ist darüber hinaus strafbar.

Erforderliche Unterlagen

Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.

Hospitation für Ärzte (Merkblatt für die Beantragung eines nationalen Visums)

Ausbildungsplatzsuche

Wenn Sie nicht älter als 35 Jahre sind, können Sie auch zur Suche nach einem Ausbildungsplatz einreisen; dafür werden unter anderem Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 und ein Schulabschluss einer deutschen Auslandsschule bzw. ein Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, benötigt.

Ein solcher Aufenthalt ist bis zu neun Monate möglich.

Erforderliche Unterlagen

Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.

Ausbildungsplatzsuche




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