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Visum zum Studium, Sprachkurs, Schulbesuch

02.08.2023 - Artikel

Möchten Sie in Deutschland studieren, eine Schule besuchen oder an einem Sprachkurs (Aufenthalt über 90 Tage) teilnehmen?

internationale Studenten sitzen in einer Vorlesung
Visa für ein Studium© colourbox.de


Hochschulzugangsberechtigung für das Studium in Deutschland

Information zur Bewertung ukrainischer Zeugnisse und Abschlüsse

Terminbuchung

Leider ist die Terminbuchung derzeit nicht möglich, da die Visastelle bis auf Weiteres für Kundenverkehr geschlossen ist. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Antragsformular

Ein Antragsformular finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

Antragsformular

Sicherung des Lebensunterhalts bei Studenten/Sprachkursteilnehmern

Der Nachweis kann auf eine der folgenden Weisen geführt werden:

  • Vorlage einer aktuellen förmlichen Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66–68 AufenthG.
    Die Abgabe ist nur bei einer deutschen Behörde möglich. Bitte achten Sie darauf, dass der beabsichtigte Aufenthaltszweck in der Verpflichtungserklärung benannt ist.
    Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als 6 Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können.
  • Einzahlung einer Sicherheitsleistung i.H.v. 11.208 EUR (Stand Januar 2023) auf ein Sperrkonto in Deutschland, von dem monatlich nur 1/12 des eingezahlten Betrages ausgezahlt werden darf.
    Fragen betreffend die Eröffnung von Sperrkonten richten Sie bitte ausschließlich an die entsprechenden Kreditinstitute. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
    Achtung: Die Ausländerbehörden Bayreuth, Hannover, Konstanz und Duisburg-Essen fordern generell die Einrichtung eines Sperrkontos, sofern Sie kein Stipendium erhalten. Die Bestätigung der Bank sollte (nicht notwendigerweise wortgetreu) folgenden Hinweis enthalten: „Das Guthaben ist gesperrt zu Gunsten der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft, der die für den jeweils aktuellen innerdeutschen Wohnort zuständige Ausländerbehörde zuzurechnen ist (Sperrbegünstigte), vertreten durch diese Ausländerbehörde. Der Kontoinhaber kann über das Sperrguthaben monatlich in Höhe von mindestens 934 EUR verfügen.“
  • Stipendien i.H.v. monatlich 934 EUR aus deutschen öffentlichen Mitteln oder Stipendien einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation oder Stipendien aus öffentlichen Mitteln des Herkunftslandes (falls das Stipendium niedriger ausfällt, ist die Differenz entsprechend den genannten Alternativen nachzuweisen)

Hinweise zur Eröffnung eines Sperrkontos

zur Information



Erforderliche Unterlagen und sonstige Information

Stand: Januar 2023

Gilt für Studenten, Studienkolleg, Doktoranden, PhD-Studenten und studienvorbereitende Sprachkurse mit Zulassung zum Studium

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  1. Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  2. Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  3. Antragsformular
    In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben.
  4. 2 Fotos
    2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen
  5. Zulassungsbescheid (Original und 1 Kopie)

    Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule im Original. Der Zulassungsbescheid kann ersetzt werden durch:

    - eine Studienplatzvormerkung einer Hochschule zum Erlernen der deutschen Sprache,

    - eine Bescheinigung einer Hochschule oder eines Studienkollegs, aus der sich ergibt, dass für die Entscheidung über den Zulassungsantrag die persönliche Anwesenheit des Ausländers am Hochschulort erforderlich ist oder

    - eine Bestätigung über das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Bewerbung zur Zulassung zum Studium (Bewerber-Bestätigung).

  6. Nachweis der Finanzierung (Original und 1 Kopie)

    Ein Nachweis über die Finanzierung von mindestens 934 € pro Monat (Stand 2023) ist für ein Jahr im Voraus zu erbringen. Das heißt, es sind Mittel in Höhe von 11.208 € nachzuweisen. Dies ist möglich durch:
    - aktuelle (nicht älter als 6 Monate) förmliche Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz, in der sich eine dritte Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet oder

    - Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland oder

    - ein Stipendium - Nachweis erfolgt durch Stipendienbescheid im Original (Ausdrucke nur bei DAAD-Stipendienurkunden)

  7. Lebenslauf (1 Ausfertigung)

    Selbst in der deutschen oder englischen Sprache verfasster, lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und/oder Berufstätigkeit, im Original.

  8. Motivationsschreiben (1 Ausfertigung)

    Selbst in der deutschen oder englischen Sprache verfasste schriftliche Erklärung zur Motivation für das geplante Studium. Bitte gehen Sie unter anderem auf folgende Fragen ein:

    - Was möchten Sie in Deutschland studieren (Studienfach, angestrebter Abschluss) und warum?

    - Warum möchten Sie in Deutschland studieren?

    - Was sind Ihre Pläne nach Abschluss des Studiums?

    - Wie, wo und wie lange lernen Sie schon Deutsch?

    - Bei studienvorbereitenden Sprachkursen: Wo und wann planen Sie die DSH/DaF-Prüfung abzulegen?
    Der Nachweis der Pläne sollte möglichst durch Unterlagen belegt werden (Bewerbungen an Universitäten etc.)

  9. Nachweis Sprachkenntnisse (Original und 1 Kopie)

    Nachweis über vorhandene Kenntnisse der Unterrichtssprache, mindestens entsprechend der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER. Ausnahme: Sie belegen anhand der Zulassungsbescheinigung, dass dies zur Bedingung für die Zulassung gemacht wurde oder ein studienvorbereitender Sprachkurs geplant ist

  10. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Original und 1 Kopie)

    - Bei abgeschlossenem Studium: Diplom der Universität mit Beiblatt.

    - Bei nicht abgeschlossenem Studium: aktueller Studentenausweis

    - Bei Schulabschluss: Schulzeugnis

    Alle Unterlagen sind im Original mit notariell beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Die in englischer Sprache ausgestellten Diplome müssen nicht in die deutsche Sprache übersetzt werden

  11. Minderjährige (Original und 1 Kopie von Unterlagen, Apostille und Übersetzungen)

    Minderjährige benötigen zusätzlich:

    - ihre Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung der Urkunde und der Apostille und

    - eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern für die Ausreise und Ausbildung in Deutschland mit Apostille und Übersetzung der Erklärung und Apostille. In dieser muss auch ein volljähriger gesetzlicher Vertreter des Kindes in Deutschland benannt werden. Bitte Passkopie und ggf. Aufenthaltserlaubnis des gesetzlichen Vertreters vorlegen.

  12. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)

    Es ist eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) Aufenthaltes erforderlich. Diese ist bereits bei Visumbeantragung vorzulegen.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Gilt für Antragsteller, die ein Studium in Deutschland anstreben, aber noch nicht an einer Studieneinrichtung zugelassen sind – auch für studienvorbereitende Sprachkurse ohne Zulassung

Der Aufenthalt als Studienbewerber darf höchstens neun Monate betragen. Er kann verlängert werden, wenn in diesem Zeitraum eine Zulassung zum Studium oder die Aufnahme in einen studienvorbereitenden Deutschkurs oder in ein Studienkolleg nachgewiesen wird.

Stand: Februar 2022

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  1. Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  2. Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  3. Antragsformular
    In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben.
  4. 2 Fotos
    2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen
  5. Nachweise über Bewerbungen und ggf. Anmeldung zum Sprachkurs

    (Original und 1 Kopie)

    Nachweise über Bewerbungen an oder Kontakt mit einer deutschen Hochschule (sofern bereits erfolgt)

    Anmeldung zu einem studienvorbereitenden Deutschkurs (d.h. mit dem Ziel die DSH/DaF-Prüfung abzulegen) im Original

  6. Nachweis der Finanzierung (Original und 1 Kopie)

    Ein Nachweis über die Finanzierung von mindestens 947 € pro Monat (Stand 2020) ist im Voraus zu erbringen. Dies ist möglich durch:
    - aktuelle (nicht älter als 6 Monate) förmliche Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz, in der sich eine dritte Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet oder

    - Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland oder

    - ein Stipendium - Nachweis erfolgt durch Stipendienbescheid im Original (Ausdrucke nur bei DAAD-Stipendienurkunden)

  7. Lebenslauf (1 Ausfertigung)

    Selbst in der deutschen oder englischen Sprache verfasster, lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und/oder Berufstätigkeit, im Original.

  8. Motivationsschreiben (1 Ausfertigung)

    Selbst in der deutschen oder englischen Sprache verfasste schriftliche Erklärung zur Motivation für das geplante Studium. Bitte gehen Sie unter anderem auf folgende Fragen ein:

    - Was möchten Sie in Deutschland studieren (Studienfach, angestrebter Abschluss) und warum?

    - Warum möchten Sie in Deutschland studieren?

    - Was sind Ihre Pläne nach Abschluss des Studiums?

    - Wie, wo und wie lange lernen Sie schon Deutsch?

    - Bei studienvorbereitenden Sprachkursen: Wo und wann planen Sie die DSH/DaF-Prüfung abzulegen?
    Der Nachweis der Pläne sollte möglichst durch Unterlagen belegt werden (Bewerbungen an Universitäten etc.)

  9. Nachweis Sprachkenntnisse (Original und 1 Kopie)

    Nachweis über vorhandene Kenntnisse der Unterrichtssprache

  10. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Original und 1 Kopie)

    - Bei abgeschlossenem Studium: Diplom der Universität mit Beiblatt.

    - Bei nicht abgeschlossenem Studium: aktueller Studentenausweis

    - Bei Schulabschluss: Schulzeugnis

    Alle Unterlagen sind im Original mit notariell beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Die in englischer Sprache ausgestellten Diplome müssen nicht in die deutsche Sprache übersetzt werden

  11. Minderjährige (Original und 1 Kopie von Unterlagen, Apostille und Übersetzungen)

    Minderjährige benötigen zusätzlich:

    - ihre Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung der Urkunde und der Apostille und

    - eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern für die Ausreise und Ausbildung in Deutschland mit Apostille und Übersetzung der Erklärung und Apostille. In dieser muss auch ein volljähriger gesetzlicher Vertreter des Kindes in Deutschland benannt werden. Bitte Passkopie und ggf. Aufenthaltserlaubnis des gesetzlichen Vertreters vorlegen.

  12. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)

    Es ist eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) Aufenthaltes erforderlich. Diese ist bereits bei Visumbeantragung vorzulegen.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Stand: Januar 2022

Der Aufenthalt zur Teilnahme an einem isolierten Sprachkurs darf höchstens zwölf Monate betragen

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  1. Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  2. Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  3. Antragsformular
    In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben.
  4. 2 Fotos
    2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen
  5. Anmeldebestätigung der Sprachschule (Original und 2 Kopien)

    Original mit Angabe der Anzahl der Wochenstunden des gebuchten Kurses (Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr.

  6. Nachweis der Finanzierung (Original und 1 Kopie)

    Ein Nachweis über die Finanzierung von mindestens 947 € pro Monat (Stand 2022) ist zu erbringen. Dies ist möglich durch:
    - aktuelle (nicht älter als 6 Monate) förmliche Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz, in der sich eine dritte Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet oder

    - Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland

  7. Lebenslauf (1 Ausfertigung)

    Selbst in der deutschen oder englischen Sprache verfasster, lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und/oder Berufstätigkeit, im Original.

  8. Motivationsschreiben (1 Ausfertigung)
    Selbst verfasste schriftliche Erklärung in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung zur Motivation für den geplanten Sprachkurs. Bitte gehen Sie unter anderem auf folgende Fragen ein:

    - Wie, wo und wie lange lernen Sie schon Deutsch?

    - Wozu benötigen Sie die Sprachkenntnisse?

  9. Nachweis Sprachkenntnisse (Original und 1 Kopie)

    Nachweis über vorhandene Kenntnisse der Unterrichtssprache.

  10. Minderjährige (Original und 1 Kopie von Unterlagen, Apostille und Übersetzungen)

    Minderjährige benötigen zusätzlich:

    - ihre Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung der Urkunde und der Apostille und

    - eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern für die Ausreise und Ausbildung in Deutschland mit Apostille und Übersetzung der Erklärung und Apostille. In dieser muss auch ein volljähriger gesetzlicher Vertreter des Kindes in Deutschland benannt werden. Bitte Passkopie und ggf. Aufenthaltserlaubnis des gesetzlichen Vertreters vorlegen.

  11. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)

    Es ist eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) bzw. für die gesamte Dauer des Aufenthaltes erforderlich. Diese ist bereits bei Visumbeantragung vorzulegen.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Stand: März 2021

Bitte beachten Sie: Nach derzeitiger Rechtslage ist die Erteilung eines Aufenthaltstitels für den Schulbesuch nur im Ausnahmefall und erst ab der 9. Klassenstufe möglich.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  1. Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  2. Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  3. Antragsformular
    In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben.
  4. 2 Fotos
    2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen
  5. Geburtsurkunde des Schülers (Original und 1 Kopie der Urkunde, Apostille und Übersetzung)

    Urkunden, die von einem ukrainischen oder ausländischen Standesamt/Gericht/Notar ausgestellt wurden, müssen mit einer Apostille versehen sein. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache sind, müssen mit einer notariell beglaubigten deutschen Übersetzung (Urkunde und Apostille) und je 1 Kopie von der Urkunde und der Übersetzung eingereicht werden

  6. Minderjährige (Original und 1 Kopie von Unterlagen, Apostille und Übersetzungen)

    Minderjährige benötigen zusätzlich:

    - ihre Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung der Urkunde und der Apostille und

    - eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern für die Ausreise und Ausbildung in Deutschland mit Apostille und Übersetzung der Erklärung und Apostille. In dieser muss auch ein volljähriger gesetzlicher Vertreter des Kindes in Deutschland benannt werden. Bitte Passkopie und ggf. Aufenthaltserlaubnis des gesetzlichen Vertreters vorlegen.

  7. Nachweis der Finanzierung (Original und 1 Kopie)

    Nachweise und Erläuterungen zur Finanzierung (u.a. Bezahlung des Schulgeldes etc.)

  8. Nachweis über Schüleraustausch (Original und 1 Kopie)

    Im Original:

    - bei einem Schüleraustausch mit Vermittlung einer Organisation für Schüleraustausch Vorlage der Bestätigung der Organisation für Schüleraustausch in Deutschland oder

    - bei einem Schüleraustausch ohne Vermittlung einer Organisation für Schüleraustausch Vorlage der Bestätigung der Schule in der Ukraine und Bestätigung der aufnehmenden Schule in Deutschland, dass es sich um einen internationalen Schüleraustausch handelt, der mit einer deutschen Schule oder einer sonstigen öffentlichen Stelle in Zusammenarbeit mit einer öffentlichen Stelle in einem anderen Staat vereinbart worden ist, im Original mit zwei Kopien, und Einladungsschreiben der Gastfamilie oder des aufnehmenden Internats, in dem bestätigt wird, dass Unterkunft und Verpflegung dort sichergestellt sind.

  9. Nachweis über Gastschulaufenthalt (Original und 1 Kopie)

    Im Original:

    Bestätigung der aufnehmenden Schule in Deutschland, dass es sich um eine staatliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler Ausrichtung handelt oder dass es sich um eine Schule handelt, die ganz oder überwiegend aus privaten Mitteln finanziert wird, die Schüler auf internationale Abschlüsse, Abschlüsse anderer Staaten oder staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereitet und insbesondere bei Internatsschulen eine Zusammensetzung mit Schülern verschiedener Staatsangehörigkeiten gewährleistet und Einladungsschreiben der Gastfamilie oder des aufnehmenden Internats, in dem bestätigt wird, dass Unterkunft und Verpflegung dort sichergestellt sind.

  10. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)

    Es ist eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) bzw. für die gesamte Dauer des Aufenthaltes, wenn diese unter einem Jahr liegt, erforderlich.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Schriftliche Bestätigung der Botschaft mit Sperrfreigabe

Bestätigung der Botschaft für Sperrkontoauflösung

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