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Sonstige Erkenntnisse (AZR, SIS)
Vor Erteilung eines Visum erfolgt gemäß Artikel 21 Absatz 3 c und d Visakodex in jedem Fall die Abfrage des Ausländerzentralregisters (AZR) und des Schengeninformationssystems (SIS).
Diese enthalten Angaben zu Ausländern, die während ihres Aufenthaltes in Deutschland oder im Schengenraum straffällig geworden sind. Sollte der Antragsteller im AZR oder SIS mit Einreisebedenken gespeichert sein, wird das Visum in der Regel abgelehnt.