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Arbeitsaufnahme und Erwerbstätigkeit in Deutschland

Artikel

Möchten Sie in Deutschland arbeiten? Für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland benötigen Sie - auch wenn Ihr geplanter Aufenthalt weniger als 90 Tage ist - im Regelfall ein Visum, welches die von Ihnen gewünschte Tätigkeit gestattet

Haben Sie ein Arbeitsplatzangebot in Deutschland erhalten und möchten zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung nach Deutschland einreisen, zu der Ihre Qualifikation Sie befähigt? Sie müssen vor Ihrer Einreise ein Visum beantragen, das die gewünschte Tätigkeit gestattet.

Anerkennung ausländischer Hochschul- und Berufsabschlüsse

Eine der Voraussetzungen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist, dass Ihr ausländischer Hochschul- oder Berufsabschluss in Deutschland anerkannt oder einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.

Weitere Informationen zur Anerkennung finden Sie hier:

Anerkennung

Für welche Tätigkeiten kann ein Visum erteilt werden?

Visa zur Erwerbstätigkeit können nur ausgestellt werden, wenn die geplante Beschäftigung im Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FKEG) bzw. in der Beschäftigungsverordnung (BeschV) enthalten ist.

Sprachkenntnisse

Setzt die Visumerteilung gemäß der Gesetzgebung voraus, dass der Antragsteller über entsprechende Sprachkenntnisse verfügen muss, ist im Visumverfahren ein Sprachzertifikat vorzulegen. In Ihrem Merkblatt steht, auf welchem Niveau Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen.

Deutschkenntnisse auf dem entsprechenden Niveau sind grundsätzlich im Visumverfahren durch ein aktuelles Sprachzertifikat (nicht älter als 6 Monate) nach Ablegung einer ALTE-zertifizierten Sprachprüfung (z.B. beim Goethe-Instituts oder der telc GmbH) nachzuweisen.

Übersicht Sprachkenntnisse bei Erwerbstätigkeit

Welche Unterlagen muss ich bei der Visumbeantragung vorlegen?

Unten auf dieser Seite finden Sie die Listen mit einer Übersicht der Unterlagen, die im Visumverfahren vorzulegen sind. Bitte wählen Sie die Liste gemäß Ihrem Zweck. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.

Information für Spezialisten im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (IT)

Bitte folgen Sie den Link zur weiteren Information

IT Spezialisten

Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Einige Merkblätter enthalten Unterlagen, die vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Bitte folgen Sie den Link für weitere Information:

Zusätzliche Erklärungen vom Arbeitgeber

Antragsformular

Bitte nutzen Sie ein VIDEX-Antragsformular und füllen Sie dieses online aus:

zum Antragsformular

Für Antragstellung benötigen Sie einen Termin

Leider ist die Terminvereinbarung derzeit nicht möglich, da die Visastelle für Kundenverkehr geschlossen ist

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Möchten Sie, dass Ihre Familie mit nach Deutschland zieht?

Ihre Familienangehörige können ein nationales Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Mehr Information zum:

Ehegattennachzug

Kindernachzug

Erforderliche Unterlagen und weitere Informationen

Stand: März 2021

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  1. Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  2. Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  3. Antragsformular
    In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben.
  4. 2 Fotos
    2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen
  5. Bescheid über Maßnahmen, die zur Anerkennung notwendig sind (Original und 1 Kopie)

    Schriftliche Stellungnahme der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle aus Deutschland, dass Anpassungsmaßnahmen oder weitere Qualifikationen für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder Erlaubnis zur Berufsausübung notwendig sind (im Original).

    Im Regelfall ist entweder eine betriebliche Maßnahme erforderlich, dann beachten Sie bitte Punkt 6a, oder eine sprachliche Qualifikation, dann gilt Punkt 6b. Eine Kombination beider Qualifikationen ist auch möglich.

  6. Qualifikationsnachweise (Original und 1 Kopie der Unterlagen und Übersetzungen)

    z.B. Diplome (mit Beiblatt) und Zeugnisse mit notariell beglaubigter Übersetzung aller Unterlagen. Die in englischer Sprache ausgestellten Diplome müssen nicht in die deutsche Sprache übersetzt werden.
    6a Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot und ggf. Ablaufplan
    der Anpassungsmaßnahme (Original und 1 Kopie)

    Daraus sollten genaue Angaben über Art, Inhalt und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit, die Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Höhe der Vergütung hervorgehen. Wenn nicht im Vertrag geregelt, zusätzlich dazu Informationen über den Ablauf der Anpassungsmaßnahme.

    6b. Anmeldebestätigung der Sprachschule (Original und 1 Kopie)

    Original mit Angabe der Anzahl der Wochenstunden des gebuchten Kurses (Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr.

    Achtung: Ein Integrationskurs ist kein Sprachkurs im Sinne dieses Merkblatts!

  7. Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Original und 1 Kopie)

    Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis muss vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden.

  8. Zusatzblatt zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Original und 1 Kopie)

    Bei Durchführung einer Anpassungsmaßnahme muss auch das Formular Zusatzblatt zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden.

  9. Nachweis der Finanzierung (Original und 1 Kopie)

    Ein Nachweis über eine Finanzierung von mindestens 882 € netto/1.160 € brutto pro Monat ist zu erbringen. Dies ist möglich durch:
    - aktuelle (nicht älter als 6 Monate) förmliche Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz, in der sich eine dritte Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet (Ausländerbehörden in Deutschland halten dafür entsprechende Formulare bereit. Die Verpflichtungserklärung muss einen Hinweis auf den beabsichtigten Aufenthaltszweck und die -dauer enthalten und die finanzielle Leistungsfähigkeit muss „nachgewiesen“ sein. (Der Vermerk „glaubhaft gemacht“ ist für einen längerfristigen Aufenthalt nicht ausreichend.)

    oder

    - durch Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland. Bestätigung der Bank im Original. Nur Bestätigungen des „Spezialservice Ausländische Studenten der Deutschen Bank AG“ können in Kopie vorgelegt werden.

    o d e r

    - durch Gehaltszahlungen aus Deutschland, welche durch die betriebliche Weiterbildung gezahlt werden oder durch eine von der Bildungsmaßnahme unabhängigen Beschäftigung bis zu zehn Stunden je Woche erbracht werden.

  10. Nachweis über Deutschkenntnisse (Original und 1 Kopie)

    Hinreichende Deutschkenntnisse (Niveau A2) sind grundsätzlich durch ein aktuelles Sprachzertifikat (nicht älter als 6 Monate) nach Ablegung einer ALTE-zertifizierten Sprachprüfung (z. B. Goethe Institut) nachzuweisen

    Bei Pflegeberufen ist Niveau B1 nachzuweisen

  11. Lebenslauf (Original)

    Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit

  12. Ggf. Erklärung zur Alterssicherung (1 Ausfertigung)

    Gilt nur für Antragsteller, die älter als 45 Jahre sind oder während der Anpassungsmaßnahme in Deutschland das 45. Lebensjahr vollenden werden. Erklärung über eine angemessene Altersversorgung in Deutschland kann auf der Webseite der Botschaft heruntergeladen werden.

  13. Ggf. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)

    Dieser Nachweis muss erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird. In diesem Fall ist eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) erforderlich.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Stand: November 2021

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  1. Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  2. Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  3. Antragsformular
    In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben.
  4. 2 Fotos
    2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen
  5. Unterschriebener Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage (Original und 1 Kopie)

    Original des Arbeitsvertrages bzw. der Einstellungszusage. Daraus sollten genaue Angaben über Art, Inhalt und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit, die Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Höhe der Vergütung hervorgehen.

  6. Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Original und 1 Kopie)

    Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis muss vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden.

  7. Qualifikationsnachweise (Original und 1 Kopie der Unterlagen und der Übersetzungen)

    z.B. Diplome (mit Beiblatt), Zeugnisse, Arbeitsbuch mit notariell beglaubigter Übersetzung aller Unterlagen und Nachweis über die Anerkennung des Abschlusses. Die in englischer Sprache ausgestellten Diplome müssen nicht in die deutsche Sprache übersetzt werden.

    Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss vergleichbar und die Hochschule anerkannt ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen- beide Ausdrucke müssen vorgelegt werden. Sollte Ihr Abschluss nicht in der Datenbank mit dem Vermerk entspricht und/oder Ihre Hochschule nicht als H+ eingetragen sein, müssen Sie zunächst eine Zeugnisbewertung von der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) durchführen lassen.

    Bei Berufsausbildungen muss die, für die berufliche Anerkennung zuständige Stelle in Deutschland die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung festgestellt haben. Informationen hierzu finden Sie unter „Anerkennung in Deutschland

  8. Berufsausübungserlaubnis (sofern erforderlich) (Original und 1 Kopie)

    Ist für die Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Humanmedizin, Ingenieurwesen), muss diese Erlaubnis bzw. deren Zusicherung spätestens zur Visumabholung vorgelegt werden. Eine Zusicherung der Berufserlaubnis ist ausreichend, wenn die Ausstellung der Berufserlaubnis lediglich von der persönlichen Anwesenheit des Arztes abhängt.

  9. Nachweis Alterssicherung (Original und 1 Kopie)

    Gilt nur für Antragsteller, die älter sind als 45 Jahre und ein Jahresgehalt unter 46.860 € brutto erhalten sollen. Nachweis einer angemessenen Altersversorgung in Deutschland (z.B. durch eigenes Vermögen, erworbene Rentenanwartschaften).

  10. Ggf. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)

    Dieser Nachweis muss erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird. In diesem Fall ist eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) erforderlich.

  11. Nachweis über die Präsenzpflicht

    Von Personen, die zur Erwerbstätigkeit einreisen möchten, wird eine Bestätigung des Arbeitgebers benötigt, dass ihre Präsenz in Deutschland zwingend erforderlich ist (bitte 1 Kopie vorlegen).

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Die Chancenkarte richtet sich an Nicht- EU- Bürger, die über einen akademischen oder beruflichen Abschluss verfügen. Sie ermöglicht den Inhabern einen Aufenthalt von 12 Monaten in Deutschland, um eine geeignete Beschäftigung zu finden oder sich mit Blick auf die Arbeitssuche weiter zu qualifizieren.

Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche

Stand: August 2021

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  1. Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  2. Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  3. Antragsformular
    In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben.
  4. 2 Fotos
    2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen
  5. Lebenslauf (Original)

    Original, in ukrainischer Sprache mit deutscher Übersetzung.

  6. Motivationsschreiben (Original)

    Original, in ukrainischer Sprache mit deutscher Übersetzung. Bitte gehen Sie unter anderem auf folgende Fragen ein:

    - Welche Pläne haben Sie nach Abschluss Ihrer Au-Pair-Tätigkeit? Was möchten Sie nach Ihrer Rückkehr in die Ukraine machen?

    - Sind Sie Student/-in? Wenn ja, werden Sie Ihr Studium fortsetzen oder abbrechen?

    - Haben Sie bereits einen Abschluss? In welchem Fach?

  7. Au-pair Vertrag (Original und 1 Kopie)

    Original, in deutscher oder englischer Sprache. Falls das Au-pair-Verhältnis auf Vermittlung einer Agentur mit RAL-Gütezeichen zustande kam, wird der von den Au-pair-Eltern unterschriebene Vertrag akzeptiert, wenn er vor der Antragstellung von der Au-pair-Agentur als PDF-Datei an folgende E-Mail-Adresse gesandt wurde: aupair@kiew.diplo.de. In diesem Fall reicht eine Kopie des Vertrages. Ein Mustervertrag ist auf der Webseite der Agentur für Arbeit abrufbar.

    Es darf kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Au-pair und Gasteltern bestehen. In der Gastfamilie soll Deutsch als Muttersprache gesprochen werden. Wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen kann das Visum erteilt werden, wenn das Au-pair nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt.

    Der Vertrag muss die Mindestbedingungen für Au-pair-Verhältnisse enthalten:

    - die genaue Bezeichnung der Vertragsparteien

    - Zahl und Alter der zu betreuenden Kinder (in der Familie muss mindestens 1 minderjähriges Kind leben)

    - Beginn und Dauer des Vertrages (mind. 6 Monate, max. 1 Jahr)

    - allgemeine Pflichten der Gasteltern

    - allgemeine Pflichten des Au-pairs

    - Verpflichtung der Gasteltern über den Abschluss einer Versicherung, die Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und Unfall umfasst

    - Vereinbarung über Taschengeld (monatlich mindestens 280 €)

    - Vereinbarung über die Arbeitszeit (max. 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich

    - Vereinbarung über den Erholungsurlaub (mindestens 2 Arbeitstage pro Monat)

  8. Meldebescheinigung der Gastfamilie (1 Kopie)

    Aus dieser muss hervorgehen, dass im Haushalt der Gastfamilie minderjährige Kinder leben. Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein.

  9. Passkopie des Einladers (1 Kopie)

    Identifikationsseite des Passes bzw. des Personalausweises des Einladers (Gasteltern).

  10. Nachweis Deutschkennnisse (Original und 1 Kopie)

    Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 oder höher sind grundsätzlich durch ein aktuelles Sprachzertifikat (nicht älter als 6 Monate) nach Ablegung einer ALTE-zertifizierten Sprachprüfung (z.B. beim Goethe-Instituts oder der telc GmbH) nachzuweisen.

  11. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)

    Eine Reisekrankenversicherung für den Zeitraum bis zum Beginn der Au-Pair-Tätigkeit. Diese ist bitte zusammen mit allen Unterlagen bei Antragstellung vorzulegen!

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Stand: November 2021

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  1. Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  2. Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  3. Antragsformular
    In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben.
  4. 2 Fotos
    2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen
  5. Unterschriebener Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage (Original und 1 Kopie)

    Original des Arbeitsvertrages bzw. der Einstellungszusage. Daraus sollten genaue Angaben über Art, Inhalt und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit, die Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Höhe der Vergütung hervorgehen.
  6. Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Original und 1 Kopie)

    Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis muss vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden.

  7. EU- oder EWR- Fahrerlaubnis (Original und 1 Kopie)

    EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE

  8. Nachweis über Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation

    (Original und 1 Kopie)

    Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nach der EU-Richtlinie 2003/59/EG bzw. der EU-Richtlinie 2006/126/EG. Die Grundqualifikation umfasst eine theoretische und eine praktische Prüfung von insgesamt 450-minütiger Dauer. Die beschleunigte Grundqualifikation umfasst 140 Stunden Unterricht und eine anschließende 90-minütige schriftliche Prüfung.

  9. Keine EU- oder EWR- Fahrerlaubnis und/oder keine Grundqualifikation?

    (Original und 1 Kopie)

    Wenn Sie die EU- oder EWR-Fahrerlaubnis und/oder den Nachweis über die Grundqualifikation nicht haben, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

    - Arbeitsvertrag, der Sie zur Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme verpflichtet, durch die Fahrerlaubnis und Qualifikation erlangt werden können

    - Zeitlich und inhaltlich gegliederter Weiterbildungsplan

    - Arbeitsplatzangebot für die Zeit nach Erlangung der Fahrerlaubnis und Qualifikation beim selben Arbeitgeber

    - Fahrerlaubnis als Berufskraftfahrer des Herkunftslandes

    - Nachweis über B1 Deutschkenntnisse durch ein anerkanntes Zertifikat

  10. Qualifikationsnachweise (Original und 1 Kopie von Unterlagen und Übersetzungen)

    z.B. Diplome (mit Beiblatt), Zeugnisse, Arbeitsbuch mit notariell beglaubigter Übersetzung aller Unterlagen und Nachweis über die Anerkennung des Abschlusses. Die in englischer Sprache ausgestellten Diplome müssen nicht in die deutsche Sprache übersetzt werden.

  11. Nachweis Alterssicherung (Original und 1 Kopie)

    Gilt nur für Antragsteller, die älter sind als 45 Jahre und ein Jahresgehalt unter 46.860 € brutto erhalten sollen. Nachweis einer angemessenen Altersversorgung in Deutschland (z.B. durch eigenes Vermögen, erworbene Rentenanwartschaften).

  12. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)

    Dieser Nachweis muss erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird. In diesem Fall ist eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) erforderlich.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Stand: November 2021

ACHTUNG! Visumfrei nach Deutschland einreisen und sich dort aufhalten können sich ausländische Binnenschiffer bis zu 3 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, wenn sie auf einem von einem Unternehmen mit Sitz im Ausland betriebenen Schiff in der Donauschifffahrt tätig und in die Besatzungsliste dieses Schiffes eingetragen sind und einen Binnenschifffahrtsausweis (z.B. Donauschifferausweis) besitzen.

Die Visafreiheit ist eingeschränkt und gilt nur für Aufenthalte an Bord und im Gebiet eines Liegehafens und einer nahen gelegenen Gemeinde sowie für Reisen zwischen dem Grenzübergang und dem Schiffsliegeort oder zwischen Schiffsliegeorten sowie im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Beförderung von Personen oder Sachen sowie in der Donauschifffahrt zur Weiterbeförderung derselben Personen oder Sachen. Das Gleiche gilt für die in Binnenschifffahrtsausweisen eingetragenen Familienangehörigen.

Muss ein nationales Visum beantragt werden, beachten Sie bitte Folgendes:

Die Erteilung eines Visums zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf einem Binnenschiff ist nur möglich, wenn der/die Antragsteller/in nach Einreise in das Bundesgebiet eine Tätigkeit ausübt, bei der die Lohnbedingungen den ortsüblichen Bedingungen für vergleichbare deutsche Arbeitnehmer entsprechen. Hiernach kommt eine Visumerteilung nicht in Betracht, wenn sich das Entgelt und/oder die Arbeitszeiten am Rande der Sittenwidrigkeit i.S.v. § 138 BGB bewegen. Weiterhin gilt seit dem 01.01.2015 das Mindestlohngesetz (MiLoG) für Erwerbstätigkeiten im gesamten Bundesgebiet.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  1. Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  2. Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  3. Antragsformular
    In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben.
  4. 2 Fotos
    2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen
  5. Arbeitsvertrag (Original und 1 Kopie)

    Im Original. Aus dem Arbeitsvertrag muss hervorgehen:

    - auf welchem Schiff,

    - auf welcher Route bzw. auf welchen Flussabschnitten,

    - in welchen Staaten der Einsatz erfolgt

    - wo eingeschifft wird

    - Angaben über Ruhezeiten und Urlaub

    - die Anzahl der Arbeitsstunden.

    Ist dies nicht der Fall, ist hierüber eine gesonderte Bestätigung des Arbeitgebers im Original mit zwei Kopien vorzulegen.

    Weiterhin muss aus dem Vertrag ersichtlich sein, dass das MiLoG eingehalten ist.

  6. Krankenversicherung (Original und 1 Kopie)

    Dieser Nachweis muss erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird. In diesem Fall ist eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) erforderlich.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Blaue Karte § 18b Abs. 2 AufenthG

Blaue Karte EU für Hochqualifizierte

Stand: März 2021

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  1. Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  2. Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  3. Antragsformular
    In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben.
  4. 2 Fotos
    2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen
  5. Vertrag oder konkretes Angebot (Original und 1 Kopie)

    Vertrag/Vereinbarung bzw. konkretes Angebot für den Freiwilligendienst im Original mit zwei Kopien mit mindestens folgenden Angaben:

    - genaue Bezeichnung der Vertragsparteien

    - Beginn und Dauer des Vertrags

    - Angabe, um welche Art Freiwilligendienst es sich handelt

    - die Art der beabsichtigten Tätigkeit

    - Arbeitsort und Höhe der Vergütung
    Vertrag oder Vereinbarung müssen von allen Vertragsparteien (Träger/Einsatzstelle/Freiwillige(r)) im Original unterschrieben sein.

  6. Lebenslauf (Original)

    Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit.

  7. Motivationsschreiben (Original)

    Selbst verfasste schriftliche Erklärung zur Motivation für den geplanten Freiwilligendienst. Bitte gehen Sie unter anderem auf folgende Fragen ein:

    - Warum möchten Sie den Freiwilligendienst ableisten?

    - Haben Sie bereits Deutschkenntnisse oder wie werden Sie diese erwerben?

    - Was möchten Sie nach Ihrer Rückkehr in die Ukraine machen?

    - Welchen Nutzen erhoffen Sie sich?

  8. Nachweis Deutschkennnisse (Original und 1 Kopie)

    Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache oder eine Bescheinigung des Trägers, dass darauf verzichtet werden kann oder ein Sprachkurs vorgesehen ist.

  9. Ggf. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Finanzierung (Original und 1 Kopie)

    Liegt kein Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz ab Einreise vor, ist eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) oder für den gesamten Zeitraum des Aufenthaltes erforderlich. Weiterhin müssen Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vorgelegt werden, wenn der Arbeitsvertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu einer Übernahme enthalten.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Stand: März 2021

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  1. Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  2. Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  3. Antragsformular
    In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben.
  4. 2 Fotos
    2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen
  5. Unterschriebener Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage (Original und 1 Kopie)

    Original des Arbeitsvertrages bzw. der Einstellungszusage. Daraus sollten genaue Angaben über Art, Inhalt und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit, die Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Höhe der Vergütung hervorgehen.

  6. Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Original und 1 Kopie)

    Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis muss vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden.

  7. Lebenslauf (Original)

    Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit.

  8. Qualifikationsnachweise (Original und 1 Kopie der Unterlagen und Übersetzungen)

    z.B. Diplome (mit Beiblatt), Zeugnisse, Arbeitsbuch mit notariell beglaubigter Übersetzung aller Unterlagen und Nachweis über die Anerkennung des Abschlusses und/oder der Nachweis von ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung im Bereich IT oder einer vergleichbaren Qualifikation, erworben innerhalb der letzten sieben Jahre. Die in englischer Sprache ausgestellten Diplome müssen nicht in die deutsche Sprache übersetzt werden.

  9. Nachweis Deutschkennnisse (Original und 1 Kopie)

    Ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 sind grundsätzlich durch ein aktuelles Sprachzertifikat (nicht älter als 6 Monate) nach Ablegung einer ALTE-zertifizierten Sprachprüfung (z. B. Goethe Institut) nachzuweisen.

    Im begründeten Einzelfall (z.B., wenn durch den Arbeitgeber bestätigt, dass die Arbeits- und Firmensprache Englisch ist) kann auf den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse verzichtet werden.

  10. Ggf. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)

    Dieser Nachweis muss erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird. In diesem Fall ist eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) erforderlich.

  11. Nachweis über die Präsenzpflicht (1 Kopie)

    Von Personen, die zur Erwerbstätigkeit einreisen möchten, wird eine Bestätigung des Arbeitgebers benötigt, dass die Präsenz in Deutschland zwingend erforderlich ist

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Stand: Oktober 2021

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  1. Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  2. Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  3. Antragsformular
    In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben.
  4. 2 Fotos
    2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen
  5. Unterschriebener Arbeits- oder Engagementvertrag (Original und 1 Kopie)

    Daraus sollten genaue Angaben über Art und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit, die Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Höhe der Vergütung hervorgehen. Weiterhin muss aus dem Arbeitsvertrag ersichtlich sein, ob es sich um eine freiberufliche oder abhängige Erwerbstätigkeit handelt.

  6. Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (für angestellte Künstler) (Original und 1 Kopie)

    Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis muss vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden.

    Freiberufler bzw. selbständige Künstler müssen diese Erklärung nicht vorlegen.

  7. Qualifikationsnachweise (Original und 1 Kopie)

    z.B. Diplome (mit Beiblatt), Zeugnisse mit notariell beglaubigter Übersetzung aller Unterlagen und Nachweise von Auftritten

  8. Ggf. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original und 1 Kopie)

    Dieser Nachweis muss erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird. In diesem Fall ist eine Reisekrankenversicherung für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) erforderlich.

    Aus den ggf. vorgelegten Versicherungspolicen muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass auch ein Arbeitsaufenthalt in Deutschland abgedeckt ist. Ist dies nicht eindeutig, ist eine zusätzliche Bestätigung der Krankenversicherung vorzulegen.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Stand: November 2021

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  1. Reisepass (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  2. Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe (Original und 1 Kopie von allen relevanten Seiten)
    Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  3. Antragsformular
    In Deutsch oder Englisch vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben.
  4. 2 Fotos
    2 identische Passfotos (45x35 Millimeter, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung), nicht älter als 6 Monate. 1 Foto kleben Sie auf den Antrag, 1 Foto bitte lose beifügen
  5. Businessplan (Original und 1 Kopie)

    Im Original. Eine strukturierte und detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee. Die Beschreibung sollte die folgenden Punkte enthalten und durch geeignete Unterlagen belegt werden können:

    - Kapitalbedarfsplan und Finanzierungplan,

    - Darstellung des Firmenprofils

    - Marketingstrategie

    - Ertragsvorschau

    - Ggf. Angaben über die Anzahl der voraussichtlich entstehenden Arbeitsplätze und/ oder Ausbildungsplätze

    - Erläuterung, inwiefern die Bereiche Innovation und Forschung von dem Vorhaben positiv beeinflusst werden.

  6. Handelsregisterauszug (Original und 1 Kopie)

    Daraus sollte ersichtlich sein, wie viele Gesellschafter es gibt und wer zum Geschäftsführer bestellt ist.

  7. Lebenslauf im Original

  8. Qualifikationsnachweise (Original und 1 Kopie der Unterlagen und Übersetzungen)

    Im Original, z.B. Zeugnisse, Diplome (mit Beiblatt), Arbeitsbuch, Nachweis über Sprachkenntnisse mit notariell beglaubigter Übersetzung aller Unterlagen in die deutsche Sprache.

  9. Nachweis Alterssicherung (Original und 1 Kopie)

    Gilt nur für Antragsteller, die älter sind als 45 Jahre. Nachweis einer angemessenen Altersversorgung in Deutschland (z.B. durch eigenes Vermögen, erworbene Rentenanwartschaften).

  10. Krankenversicherung (Original und 1 Kopie)

    Aus dem vorgelegten Angebot muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass auch ein Arbeitsaufenthalt in Deutschland davon abgedeckt ist. Die Krankenversicherung ist bereits bei er Visumbeantragung vorzulegen.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

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