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Blaue Karte EU für Hochqualifizierte
Blaue Karte § 18b Abs. 2 AufenthG
Arbeitsvertrag
Um ein Visum für eine Blaue Karte zu erhalten, müssen Sie einen Arbeitsvertrag mit dem entsprechendem Gehalt und einen anerkannten Hochschulabschluss vorlegen. Die beabsichtigte Tätigkeit muss Ihrem Hochschulabschluss entsprechen.
Anerkennung Ihres Hochschulabschlusses
Sie benötigen einen deutschen oder anerkannten ausländischen oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss. Ob Ihr ausländischer Abschluss einem deutschen entspricht oder gleichwertig ist, können Sie über die Datenbank ANABIN, dem Informationsportal der Kultusministerkonferenz zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, prüfen.
Kein anerkannter Hochschulabschluss
Sollten Sie über keinen entsprechenden Abschluss verfügen, müssen Sie ihn zunächst bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) anerkennen lassen.
Gehaltsgrenzen
Die Gehaltgrenzen werden jährlich durch das BMI bekannt gegeben. Diese Zahlen sowie genauere Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes
„Blaue Karte“ zum Arbeiten in der EU
Beratung
Die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ ist ein umfassendes, mehrsprachiges Beratungsangebot zu Fragen der Zuwanderung und Integration. Zugewanderte und zuwanderungsinteressierte Fachkräfte, Studierende und Auszubildende erhalten unter der Telefonnummer +49 (0)30-1815-1111 eine persönliche Beratung zu den Themen Einreise und Aufenthalt, Deutsch lernen, Arbeitssuche sowie Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Beantragung des Visums
Für die Beantragung von nationalen Visa zur Arbeitsaufnahme gilt das folgende Merkblatt:
Liste der Unterlagen für die Beantragung eines Visums zur Arbeitsaufnahme
Terminbuchung
Leider ist die Terminbuchung in der Visastelle nicht möglich, da die Visastelle bis auf Weiteres für Kundenverkehr geschlossen ist.
Antragsformular
Bitte füllen Sie das Antragsformular VIDEX online aus:
Möchten Sie, dass Ihre Familie mit nach Deutschland zieht? Ihre Familienangehörige können ein nationales Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
Bitte wählen Sie Ihren Aufenthaltszweck und folgen Sie den Link zur weiteren Information:
- Eheschließung und Ehegattennachzug
- Nachzug minderjähriger Kinder
- Nachzug zum minderjährigen (auch zum ungeborenen) deutschen Kind
- Nachzug zu den in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der EU (nicht Deutschen!) oder Bürgern eines EWR-Staates (Island, Norwegen, Liechtenstein)
- Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten