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Zusatzfrist von 15 Tagen bei Schengenvisa
VIS - Visa Information System, © EU Komission
Zusatzfrist von 15 Tagen bei Schengenvisa
Sehr geehrte Antragsteller!
Bitte beachten Sie, dass die Deutsche Botschaft Kyjiw Schengenvisa in der Regel mit der gemäß Art. 24 Abs. 1 Visakodex vorgesehenen Zusatzfrist von 15 Tagen ausstellt.
Diese Frist verlängert den Gültigkeitszeitraum des Visums (auf dem Visumetikett in der 2. Zeile „gültig vom … bis …“), nicht aber die zulässige Dauer des Aufenthalts (3. Zeile rechts auf dem Visumetikett).
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die auf dem Visumetikett angegebene Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum nicht überschreiten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Schengenvisa-FAQ:
Berechnung der zulässigen Aufenthaltsdauer bei Kurzaufenthalten
Sie werden auch gebeten, für die Beantragung eines Visums zur einfachen Einreise oder für Kurzaufenthalte während der Gültigkeit Ihres Visums zur mehrfachen Einreise (Jahres-/Mehrjahresvisums), eine Reisekrankenversicherung mit Zusatzfrist von 15 Tagen abzuschließen.
Die Visastelle der Botschaft Kyjiw wünscht Ihnen eine angenehme Reise!