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Erteilungsvoraussetzungen
Die Botschaft prüft gemäß Visakodex vor jeder Visumerteilung das Vorliegen folgender Kriterien
Die Botschaft prüft gemäß Visakodex vor jeder Visumerteilung das Vorliegen folgender Kriterien:
Erteilungsvoraussetzungen
Die Botschaft prüft gemäß Artikel 21 Absatz 3b Visakodex die Plausibilität des Reisezwecks. Die Prüfung umfasst je nach Reisezweck: - Übereinstimmung der beantragten Visumgültigkeit mit…
Gemäß Artikel 21 Absatz 3b Visakodex darf ein Visum nur erteilt werden, wenn der Aufenthalt im Schengenraum finanziell abgesichert ist. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten: a) Der Gastgeber…
Vor Erteilung eines Visum erfolgt gemäß Artikel 21 Absatz 3 c und d Visakodex in jedem Fall die Abfrage des Ausländerzentralregisters (AZR) und des Schengeninformationssystems (SIS). Diese…
Die Botschaft prüft gemäß Artikel 21 Absatz 4 Visakodex, ob Sie Ihr letztes Schengenvisum ordnungsgemäß genutzt haben. D.h. - Dass Sie rechtzeitig vor Ablauf den Schengenraum verlassen haben,…
Ein Schengenvisum darf gemäß Artikel 21 Absatz 1 Visakodex nur erteilt werden, wenn die Botschaft sicher davon ausgehen kann, dass der Antragsteller rechtzeitig vor Ablauf des Visums den…
Ausreichender Krankenversicherungsschutz Bitte beachten Sie, dass ein Schengenvisum nur dann erteilt werden kann, wenn ausreichender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird (Art. 15…