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Erteilungsvoraussetzungen

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Die Botschaft prüft gemäß Visakodex vor jeder Visumerteilung das Vorliegen folgender Kriterien


Erteilungsvoraussetzungen
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Die Botschaft prüft gemäß Visakodex vor jeder Visumerteilung das Vorliegen folgender Kriterien:

Erteilungsvoraussetzungen

Die Botschaft prüft gemäß Artikel 21 Absatz 3b Visakodex die Plausibilität des Reisezwecks. Die Prüfung umfasst je nach Reisezweck: - Übereinstimmung der beantragten Visumgültigkeit mit…

Reisezweck

Gemäß Artikel 21 Absatz 3b Visakodex darf ein Visum nur erteilt werden, wenn der Aufenthalt im Schengenraum finanziell abgesichert ist. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten: a) Der Gastgeber…

Finanzielle Absicherung des Aufenthaltes

Vor Erteilung eines Visum erfolgt gemäß Artikel 21 Absatz 3 c und d Visakodex in jedem Fall die Abfrage des Ausländerzentralregisters (AZR) und des Schengeninformationssystems (SIS). Diese…

Sonstige Erkenntnisse (AZR, SIS)

Die Botschaft prüft gemäß Artikel 21 Absatz 4 Visakodex, ob Sie Ihr letztes Schengenvisum ordnungsgemäß genutzt haben. D.h. - Dass Sie rechtzeitig vor Ablauf den Schengenraum verlassen haben,…

Ordnungsgemäße Nutzung des Vorvisums

Ein Schengenvisum darf gemäß Artikel 21 Absatz 1 Visakodex nur erteilt werden, wenn die Botschaft sicher davon ausgehen kann, dass der Antragsteller rechtzeitig vor Ablauf des Visums den…

Rückkehrwilligkeit in die Ukraine

Ausreichender Krankenversicherungsschutz Bitte beachten Sie, dass ein Schengenvisum nur dann erteilt werden kann, wenn ausreichender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird (Art. 15…

Reisekrankenversicherung

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